Bagatellschaden-Grenze bei VerkehrsunfallBagatellschaden bei Kfz Unfällen

Als Bagatellschaden bezeichnet die Kfz.-Versicherung einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00? (BGH AZ: VI ZR 365/03). Die gegnerische Versicherung kann wegen der sogenannten Schadenminderungspflicht des Geschädigten bei Bagatellschäden eine Erstattung der Kosten für das Kfz-Schadensgutachten ablehnen. Bei Bagatellschäden reicht ein Kostenvoranschlag einer KFZ-Werkstatt aus.
Die Werkstatt muss keine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers sein, es genügt eine freie KFZ Werkstatt für den Kostenvoranschlag. Sollte der Schaden jedoch mehr als 700 Euro betragen, trägt die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten welches die Instandsetzungskosten oder die Wiederbeschaffungs- oder Restwertkosten im Fall eines Totalschadens festsetzt.
Sachverständigenordnung der Handelskammer HamburgDas Plenum der Handelskammer Hamburg hat in seiner Sitzung am 6.05.2010 gemäß §4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammer folgende Sachverständigenordnung beschlossen: (Auszug, die vollständigen Besonderen Recdhtsvorschriften finden Sie in der Ausgabe 07/2010 der "hamburger wirtschaft", dem Magazin der Handelskammer Hamburg als Beihefter in der Heftmitte.) Die Sachverständigenordnung regelt unter anderem die Bestellungsgrundlage und die Öffentliche Bestellung. "... (1) Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind.
(2) Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und anderen Sachverständigenleistungen wie Beratung, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten. ..." In weiteren Punkten geht es unter anderem um die Bestellungsvoraussetzungen (§3), die Vereidigung (§5), die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und um die Schweigepflicht (§15). Der Herausgeber der amtlichen Sachverständigenordnung vom 6.Mai 2010 ist die Handelskammer Hamburg.
Gutachter Werbung ist notwendig!Wie können Gutachter und Sachverständige für ihre Dienstleistungen effizient werben? Für Gutachter und SV-Büros und Einzelunternehmen gibt es keine Werbebeschränkung wie etwa für Rechtsanwälte und Ärzte. Gutachter sind also selbst dafür verantwortlich, wie gut und wo sie gefunden werden. Internetwerbung für Gutachter und Sachverständige ist oft erfolgreicher als Printwerbung in Branchenverzeichnissen und Fachzeitschriften.
Ein KFZ-Sachverständiger zum Beispiel wird von einem Unfallopfer bzw. Geschädigten erst dann gesucht, wenn es zum Schadensereignis gekommen ist. Der Bedarf ergibt sich kurzfristig! Hier liegt es nahe im Intenet zu recherchieren. Genauso ergibt es sich bei Schäden an Gebäuden oder Mietstreitereien wegen Schimmel in Mietwohnungen. Ein Betroffenener wird kaum eine Fachzeitschrift zur Hand haben oder aus dem Gedächtnis wissen, wo er einen entsprechenden Fachmann / Gutachter findet. Umfragen zufolge suchen über 92 % von kurzfristig eintreffenden Ereignissen im Internet nach Hilfe. Für Gutachter und Sachverständige ergibt sich also eine Notwendigkeit, in Gutachterverzeichnissen und Gutachterbörsen im Internet gefunden zu werden.
Effizienter Einsatz erneuerbarer EnergienUm weitgehend Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu erlangen, werden in zunehmendem Maße erneuerbare Energien für die Beheizung genutzt ? sowohl bei Wohnimmobilien als auch im gewerblichen Bereich. Für beide Bereiche werden am 07.06.10 um 18:30 Uhr auf einer Fachveranstaltung des EnergieBauZentrums anhand von Praxisbeispielen die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von erneuerbaren Energien vorgestellt. Themen sind dabei unter anderem die für die Nutzung erneuerbarer Energien erforderlichen Rahmenbedingungen und die notwendigen Investitionskosten sowie die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist jedoch aufgrund der begrenzten Teilnehmerplätze erforderlich:
EnergieBauZentrum ELBCAMPUS Kompetenzzentrum Handwerkskammer Hamburg Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg